Hinweise

1. Es werden keine Diagnosen, Therapien, Behandlungen im medizinischen Sinne durchgeführt oder sonstige Heilkunde im gesetzlichen Sinne ausgeübt.

2. Die Heilerin aktiviert durch Ihre Tätigkeiten die Selbstheilungskräfte und fällt daher nicht unter das Heilpraktiker-Gesetz. Sie verweist auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.2004 AZ 1 BvR 784/03, wo dies zum Geistigen Heilen konkret aufgeführt ist.

3. Die Heilerin muss über keinerlei medizinische Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen und daher entsteht nicht der Eindruck, dass eine ärztliche Behandlung durchgeführt wird.

4. Die Sitzungen ersetzen keine ärztlichen oder heilpraktischen Behandlungen. Die Heilerin hält die Zusammenarbeit mit Schulmedizinern für sehr wichtig. Daher soll eine laufende Behandlung nicht unter- oder abgebrochen werden bzw. eine künftig notwendige nicht hinausgeschoben oder ganz unterlassen werden. Die Verantwortung liegt ganz beim Klienten.

5. Es liegt in der freien Entscheidung und Verantwortung des Klienten, die Genesungshilfe fortzusetzen bzw. abzubrechen, ebenso den Sitzungsabläufen oder den vorgeschlagenen alternativen Genesungshilfen zuzustimmen oder sie abzulehnen.

6. Es werden keinerlei Heilungsversprechen abgegeben.

7. Energetisches Heilen dient der Aktivierung der Selbstheilungskräften und ersetzt nicht die Diagnose beim Arzt oder Heilpraktiker.